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Zuständigkeiten

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Hanau fällt die Veranlagung von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, von Personengesellschaften und Arbeitnehmern, die Amtsbetriebsprüfung, die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle und Lohnsteueraußenprüfung, die Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle, die Bewertungsstelle, die Kraftfahrzeugsteuerstelle, die Grunderwerbsteuerstelle, die Vollstreckungsstelle, die Finanzkasse und die Ausbildung. Zur Zeit werden 46 Steuer- und Finanzanwärter im Finanzamt Hanau ausgebildet. (Stand: 01. August 2006) 

Der Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hanau umfasst
  • die Städte:
    Bruchköbel, Hanau, Langenselbold, Maintal und Nidderau  
  • die Gemeinden 
    Erlensee, Großkrotzenburg, Hammersbach, Neuberg, Niederdorfelden, Rodenbach, Ronneburg und Schöneck
Die Gesamteinwohnerzahl beträgt 239.910 Einwohner (Stichtag: 31. Dezember 2005) 


U. a. liegen folgende Zuständigkeiten bei anderen hessischen Finanzämtern:
Aufgaben außerhalb des Finanzamtes Hanau Zuständiges Finanzamt
Körperschaftsteuerstelle (soweit nicht die Lohnsteuer davon betroffen ist)  Buchstaben A-J
Bußgeld- und Strafverfahren Buchstaben A-Z
Steuerfahndung Buchstaben A-Z
Finanzamt Offenbach I 
Körperschaftsteuerstelle (soweit nicht die Lohnsteuer davon betroffen ist)  Buchstaben K-Z
Großbetriebsprüfung Buchstaben A-Z
Finanzamt Offenbach II
Erbschaft- und Schenkungsteuer Finanzamt Fulda
Landwirtschaftliche Betriebsprüfung Finanzamt Wiesbaden I
Steuerabzug von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften Finanzamt Frankfurt am Main I
Gesonderte Feststellungen nach dem Außensteuergesetz / Versicherungsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Feuerschutzsteuer / Kapitalverkehrsteuern, Wechselsteuer Finanzamt Frankfurt am Main III
Wohnungsbauprämie Finanzamt Hersfeld-Rotenburg
Umsatzsteuer der im Ausland ansässigen Unternehmer Finanzamt Kassel-Hofgeismar


Anhand eines Programms des Bundeszentralamts für Steuern können Sie bei Bedarf ermitteln, welches Finanzamt im Einzelfall für Sie zuständig ist.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich wie gewohnt auch telefonisch und während der Sprechzeiten persönlich zur Verfügung. Oder Sie senden uns eine E-Mail.

Sollte Ihnen ein Schriftstück des Finanzamts vorliegen, zu dem Sie Fragen haben, können Sie beim Telefonieren Zeit sparen, wenn Sie die dort angegebene Durchwahl Ihres zuständigen Sachbearbeiters nutzen. Oder Sie ermitteln die Durchwahl über unsere Telefondatenbank.

Viel Spaß beim Surfen!

Ihr Finanzamt Hanau

© 2010 Finanzamt Hanau. Am Freiheitsplatz 2 . 63450 Hanau

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Anhand eines Programms des Bundeszentralamt für Steuern können Sie bei Bedarf ermitteln, welches Finanzamt im Einzelfall für Sie zuständig ist.

Zuständigkeitsabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (neues Fenster wird geöffnet)